Fanfiction als alternative Erzählkultur - ein Überblick
Vortrag zum Tolkien-Tag Hannover, 22./23. Oktober 2005 (erweitert)
Von Stephanie Dorer
TEIL II Urheberrecht
Entstehungsüberblick
Das Urheberrecht sieht den Schutz des geistigen Eigentums im Sinne des Schöpfers vor. Dieser Schutz wurde notwendig, als geistige (schriftliche) Werke nicht mehr nur im Original existierten, sondern durch den sich entwickelnden Buchdruck vervielfältigt wurden. Während im Mittelalter ein Buch zwar nicht gestohlen, wohl aber abgeschrieben werden durfte, wurde im 15. Jahrhundert das unerlaubte Nachdrucken im Rahmen des Privilegienwesens geregelt: der jeweilige Landesherr gewährte dem Urheber (auch Drucker) einen meist zeitlich begrenzten Schutz gegen unerlaubtes Nachdrucken seiner Werke.
Die Renaissance des 16. Jahrhunderts begünstigte eine Weiterentwicklung der Individualität und damit auch der Privilegien eines Autors, seine persönlichen Interessen, was Änderungen oder Entstellungen seiner Werke betraf, zu wahren.
Das erste Urhebergesetz entstand als "Statute of Anne" 1710 in England, gefolgt von Frankreich (1791/93) und den USA (1795), das festlegte, dass das ausschließliche Vervielfältigungsrecht beim Autor selbst lag. Dieser konnte es wiederum für eine festgelegte Zeit auf den Verleger übertragen.
In Deutschland bzw. Preußen gab es erst ab 1837 eine 10jährige Schutzfrist für ein Werk, die 1845 auf 30 Jahre nach dem Tod des Autors erweitert wurde. Ein allgemeiner Urheberrechtsschutz besteht seit 1857. Nach der Urheberrechtsreform von 1965 zum Schutz von Kopien und einer entsprechenden Vergütung an den Urheber gibt es seit 1991 Rahmenrichtlinien der Europäischen Union, welche die unterschiedlichen Richtlinien der einzelnen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Digitaltechnik vereinheitlichen und in nationales Recht umwandeln soll.